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Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren

Sowohl nach dem Handelsgesetzbuch als ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) kann die Gewinn- und Verlustrechnung entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beide Verfahren führen zum identischen Ergebnis, da die Erträge und Aufwendungen um den gleichen Betrag differieren. Der Unterschied zwischen den Verfahren liegt ausschließlich in der Behandlung der Bestandsveränderungen.

Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die produzierten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden jeweils bezogen auf die in der abgelaufenen Periode produzierten Mengeneinheiten ausgewiesen.

Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden als Erträge erfasst. Die zugehörigen Aufwendungen sind über die produzierten Mengeneinheiten erfasst. Bestandsminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen. 

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Umsatzerfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die abgesetzten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden nicht bei der Produktion, sondern erst beim Absatz der Erzeugnisse ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden nicht als Erträge und die dafür angefallenen Aufwendungen nicht als Aufwendungen erfasst. Verminderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen werden als Aufwendungen für abgesetzte Erzeugnisse ausgewiesen. 

Aufwendungen werden nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt. Damit orientiert sich dieses Verfahren sehr stark an der Kostenstellenstruktur. Eine Kosten- und Leistungsrechnung wird also voraussetzt.