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Unternehmensbewertung (DCF)

Ermittlung des Unternehmenswertes anhand künftiger Zahlungsüberschüsse nach dem Discounted Cash-Flow Verfahren mittels der Mehrjahresplanung (Finanzplanung). Das renommierte Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erkennt mit dem IDW Standard S1 das DCF-Verfahren gleichberechtigt neben dem Ertragswertverfahren als Bewertungsmethode an.

DCF-Verfahren

Das Discounted-Cash-Flow-Verfahren ist ein investitionstheoretisches Verfahren und stellt eine Gegebenheit dar, um den Wert eines Unternehmens zu berechnen. “Discounted Cash Flow” - kurz auch DCF - bedeutet übersetzt “abgezinster Zahlungsstrom”. Demzufolge werden beim DCF-Verfahren erwartete künftige Zahlungsüberschüsse auf ihren Gegenwartswert abgezinst. Im Anschluss werden die ermittelten Werte aufsummiert, um letztenendes den Unternehmenswert, den sogenannten Kapitalwert oder Barwert zu ermitteln. 

Das Verfahren ist vor allem im englischsprachigen Raum schon länger verbreitet, während in Deutschland bislang eher das Ertragswertverfahren frequentiert wurde. Beide Methoden weisen jedoch ein großes Maß an Gemeinsamkeiten auf. Inzwischen setzt sich das DCF-Verfahren in Deutschland ebenfalls mehr durch. Das hängt u.a. mit der zunehmenden Internationalisierung von Unternehmensverkäufen zusammen. Das renommierte Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erkennt mit dem IDW Standard S1 das DCF-Verfahren gleichberechtigt neben dem Ertragswertverfahren als Bewertungsmethode an. Das ist faktisch “der Freifahrtschein” zur Anwendung in Deutschland.

Drei substanzielle Schwierigkeiten bei der Verwendung des DCF-Verfahrens: 

  • die Schätzung der genauen zukünftigen Zahlungsüberschüsse 
  • die Einbeziehung der Steuerbelastung 
  • die Bestimmung des Zinssatzes, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsüberschüsse verwendet wird